Hausordnung
Hausordnung
Die Hausordnung dient allen, die an unserer Grundschule freudig miteinander lernen und arbeiten. Wenn sich jeder an die vereinbarten Regeln hält, können Konflikte vermieden werden und alle fühlen sich wohl. Darüber hinaus können Klassenregeln aufgestellt werden, die die Hausordnung ergänzen.
1. Unterrichtspflicht
Die Schüler sind dazu verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Alle Schülerinnen und Schüler (SuS) sind spätestens um 7.20 Uhr in ihrem Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Hausaufgaben sind vollständig zu erledigen und die benötigten Arbeitsmittel werden ordentlich bereitgestellt.
Ist ein Unterrichtsbesuch nicht möglich, z. B. durch Krankheit, sind die Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind bis zum Ende der ersten Unterrichtsstunde, spätestens jedoch bis 8.30 Uhr im Sekretariat abzumelden. Sollte trotz Fehlen des Kindes keine Abmeldung erfolgt sein, wird die Schulleitung/ das Sekretariat den Grund der Abwesenheit überprüfen. Ferner sind die Eltern dazu verpflichtet, bei längeren Fehlzeiten ihres Kindes, Hausaufgaben und zusätzliche Übungsaufgaben in der Schule zu erfragen bzw. zu besorgen.
Unterrichtszeiten: 1. Stunde 7.30 - 8.30 Uhr
2. Stunde 8.45 - 9.25 Uhr
3. Stunde 9.45 - 10.25 Uhr
4. Stunde 10.35 - 11.15 Uhr
5. Stunde 11.45 - 12.30 Uhr
6. Stunde 12.40 - 13.25 Uhr
2. Regeln für ein friedliches Miteinander
- Wir nehmen Rücksicht aufeinander und helfen uns gegenseitig.
- Wir gehen respektvoll und freundlich miteinander um.
- Wir lassen Dinge zu Hause, die andere stören oder gefährden können.
- Wir achten fremdes Eigentum.
- Wir werfen nicht mit Gegenständen, Sand, Steinen oder im Winter mit
Schneebällen.
- Wenn wir in Streit geraten, versuchen wir unsere Konflikte gewaltfrei und
fair zu lösen. Jeder darf seine Meinung in Ruhe äußern. Hilfe sucht bei
den Klassensprechern oder Lehrern!
3. Pausenregeln
In den kleinen Pausen bleiben alle SuS im Klassenzimmer. Fenster dürfen nur von Erwachsenen geöffnet oder geschlossen werden. Die großen Pausen verbringen alle SuS auf dem Hof und verlassen dazu zügig das Schulgebäude. Im gesamten Schulgebäude wird nicht gerannt oder getobt.
Die Hofpause dient der Erholung an der frischen Luft zwischen den Unterrichtsstunden und ist deshalb für alle SuS Pflicht. Sollte eine Hofpause, zum Beispiel aus Witterungsgründen, nicht möglich sein, halten sich die SuS im Klassenzimmer auf. Der Aufsichtslehrer oder die Schulleitung entscheidet, ob eine Hof- oder Hauspause durchgeführt wird. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen werden (z. B. Arztbesuch).
Die Hinweise der „Schulhofdetektive“ werden beachtet und ernst genommen.
4. Regeln für ein sauberes und sicheres Schulgelände
- Wir halten unser Schulgelände sowie unseren Schulhof sauber und
entsorgen den Müll in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.
- Fahrräder werden vor dem Schulgelände abgestellt und angeschlossen.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
- Handynutzung sowie Nutzung jeglicher privater mobiler Endgeräte
während des Aufenthaltes in der Schule sind für die SuS verboten.
Hierfür wird keine Haftung übernommen. Sollte jedoch eine Benutzung
in der Unterrichtszeit festgestellt werden, wird das Gerät eingezogen.
Handys werden nach dem Unterricht wieder ausgehändigt, elektronische
Spiele (Nintendo DS u. ä.) können von den Eltern abgeholt werden.
- In den Toilettenräumen achten wir darauf, dass alles sauber bleibt. Die
Toilette ist kein Spielraum!
- Wir halten Ordnung an den Garderoben.
- Geliehene Spielsachen werden sorgfältig behandelt und am Ende der
Pause zurückgebracht (Spielhaus).
- Alle SuS dürfen ihr Mittagessen in der Aula einnehmen. Wir essen in
Ruhe und hinterlassen unseren Platz sauber.
- Den Wasserspender nutzen wir mit eigenen sauberen Trinkflaschen.
Mit Trinkwasser wird nicht gespielt!
5. Brandschutz/ Katastrophenschutz/ Gefährdungssituation
Bei besonderen Gefahrensituationen wird der Alarm in der Schule ausgelöst. Der Alarm wird über die Haussprechanlage aktiviert und genau beschrieben. Die SuS sind über die jeweiligen Verhaltensweisen aktenkundig belehrt und verhalten sich dementsprechend. Brandschutzübungen werden 1 mal im Schuljahr durchgeführt.